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| Geldmarktkonto und Termingelder | Sparkonten | Wachstumskonto ab 2.500 Euro | Festverzinsliche Anlagen ab 2.500 Euro |
Geldmarktkonto
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gesetzliche Kündigungsfrist: dreimonatige Kündigungsfrist, freie Abhebung von 2.000 Euro pro Kalendermonat Spareinlagen:
Eine Kündigung ist frühestens sechs Monate nach Beginn der Anlage möglich.
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Steigender Zins - je nach Anlagedauer
kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten ganz oder in Teilbeträgen gekündigt werden. |
Typ V – jährliche Zinszahlung
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