FAQ E-Rechnung

E-Rechnung

Diese FAQ zur E-Rechnung erläutern einige wesentliche Fragen zum Thema E-Rechnung und der kommenden E-Rechnungspflicht. Mit Zustimmung des Bundesrats vom 22.03.2024 tritt das Wachstumschancengesetz und die damit verbundene E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 in Kraft. Für weitere Informationen hierzu stehen wir Ihnen gern unter e-rechnung@aktivbank.de, dem Kontaktformular oder telefonisch unter 07231/44436-0 zur Verfügung.

Um die Einführung der E-Rechnung erfolgreich zu gestalten, hat sich die AKTIVBANK gemeinsam mit der DZB BANK GmbH und ANWR GROUP dazu entschlossen, dem Verband elektronische Rechnung (VeR) beizutreten.

FAQ E-Rechnung und E-Rechnungspflicht

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und der CEN-Norm EN 16931 entspricht.

Eine PDF-Rechnung gilt demnach nicht als E-Rechnung.

 

Die Pflicht zum Empfang einer E-Rechnung gilt ab dem 01.01.2025. Für den Versand gelten Übergangsregelungen.

Nach aktuellem Stand sind die Formate

  • ZUGFeRD (PDF sowie XML-Datensatz) und
  • XRechnung (nur XML-Datensatz)

zulässig.

Für den Rechnungsversand gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Papierrechnungen können bis zum 31.12.2026 bzw. für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz < 800.000 EUR bis zum 31.12.2027 übermittelt werden
  • PDF-Rechnungen und sonstige Formate, die nicht der EN 16931 entsprechen, können mit Zustimmung des Empfängers bis zum 31.12.2026 bzw. für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz < 800.000 EUR bis zum 31.12.2027 übermittelt werden
  • EDI-Formate, welche nicht der EN 16931 entsprechen, können mit Zustimmung des Empfängers bis zum 31.12.2027 übermittelt werden

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Grafik "Details zu den Übergangsregelungen".

  • Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten
  • Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit
  • Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung
  • Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto
  • Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen

Details zu den Übergangsregelungen

WEB-ZR 2.0


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