Zentralregulierung Light

Zentralregulierung Light

Bei der Zentralregulierung Light ergänzen Verbundgruppen, Franchiseunternehmen oder Filialisten die eigenen Potenziale mit Dienstleistungen der AKTIVBANK AG. Wesentliche Bestandteile der technischen Abwicklung bleiben dabei weiterhin in Ihrer Organisation angesiedelt. So optimieren Sie bedarfsgerecht Ihre Zentralregulierung, Kosten und Nutzen stehen in bestem Verhältnis.

Die Zentralregulierung Light beinhaltet im Einzelnen

  1. Individuallösung:
    Wir stimmen individuell mit Ihnen ab, welche Teilaufgaben aus der Zentralregulierung weiter in Ihrer Organisation gelöst werden sollen, beispielsweise:
    • die Verarbeitung der Lieferantenbelege,
    • die Verarbeitung der Änderungsmitteilungen der Lieferungs- und Leistungsempfänger aus der Rechnungsprüfung,
    • die Erstellung der Zahlungsinformationen und Zahlungsdokumentationen,
    • die Abrechnung der mit den Geschäftspartnern vereinbarten Gebühren oder
    • die Generierung von Statistiken.
  2. Zahlungsabwicklung:

    Die AKTIVBANK AG übernimmt den Zahlungsverkehr und die Zahlungsüberwachung für die Zahlungen an die Lieferanten und von den Mitgliedern.
  3. Sicherheit für Ihre komplette Verbundgruppe:

    Das hundertprozentige Delkredere gegenüber Ihren Lieferanten für Lieferungen und Leistungen wird für die teilnehmenden Mitglieder übernommen. Das Image Ihrer Mitglieder im Markt wird durch die bankgestützte Delkredere-Übernahme gestärkt. Eine Mithaftung der Verbundgruppe ist hier nicht erforderlich. Eine Solidarhaftung der Mitglieder für die Gruppe entfällt genauso. Die Verbundgruppe kann auf Rückversicherungen und Haftungskapital verzichten. Sofern die Verbundgruppe selbst als Lieferungs- und Leistungsempfänger auftritt, wird von der AKTIVBANK AG auch hier das hundertprozentige Delkredere gegenüber den Lieferanten übernommen.

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