Beleg-Verfahren Zentralregulierung Full-Service

Beleg-Verfahren im Full-Service

Die AKTIVBANK AG bietet Ihnen in der Zentralregulierung Full-Service zwei verschiedene Dienstleistungsmodelle und Beleg-Verfahren, um das optimale Modell passend zu Ihren Anforderungen zu finden. Hierbei handelt es sich um das Originalbeleg-Verfahren und um das Kopiebeleg-Verfahren. Im Folgenden erläutern wir die Beleg-Verfahren. So können Sie das für sich optimale Beleg-Verfahren finden.

Originalbeleg-Verfahren

  • Im Originalbeleg-Verfahren der Web-ZR 2.0 nimmt die AKTIVBANK AG die Originalbelege als Besitzmittler entgegen. Dieses umfasst auch elektronische Rechnungen. In einem Originalbeleg-Verfahren ohne Web-ZR 2.0 wird die Dienstleistung anderweitig zur Verfügung gestellt.
  • Es besteht hierbei keine Abweichung zwischen den vorliegenden Originalbelegen und der Zentralregulierung.
  • Eine arbeitstägliche Verarbeitung von Belegen und Archivierung erfolgt in Web-ZR 2.0. Die Verarbeitungstiefe umfasst z.B. die Verarbeitung von Rechnungspositionen, Bestell- und Lieferscheininformationen. Dabei können verschiedene Formate verarbeitet werden (z.B. EDIFACT INVOIC D96A, D01B).

 

Tagesgeschäft

  • Belegprüfung
  • Belege und Listen in einer ZIP-Datei pro Tag
  • Belegbilder über ein Sammel-PDF
  • Wegfall der Postlaufzeit

+ Unterstützung Kreditorenbuchhaltung

  • csv-Dateien zu erfassten und regulierten Belegen mit individueller Kreditorennummer

+ Unterstützung Rechnungsprüfung

  • Originalbelege mit Rechnungspositionen
  • Einheitliches Exportformat für Lieferantenbelege

+ Unterstützung automatisierte Abholung

  • Bereitstellung aller Belege und Listen über einen SFTP-Server

+ Unterstützung vorhandener Archive

  • csv-Datei mit Metadaten zu den Belegobjekten inkl. Individueller Kreditorennummer

Kopiebeleg-Verfahren

  • Im Kopiebeleg-Verfahren erhält das Mitglied die Originalbelege direkt vom Lieferanten. Die AKTIVBANK AG erhält eine Kopie der entsprechenden Belege zur weiteren Verarbeitung in der Zentralregulierung.
  • Im Kopiebeleg-Verfahren kann es aus den folgenden Gründen Abweichungen zur Zentralregulierung geben:
  • Der Lieferant übermittelt den Original-Beleg an das Mitglied, aber keine Kopie an die AKTIVBANK AG.
  • Der Lieferant übermittelt eine Kopie an die AKTIVBANK AG, aber keinen Original-Beleg an das Mitglied.

 

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